Abmarkung
Errichtung bzw. Wiederherstellung fester Grenzzeichen, die bislang gefehlt oder nicht richtig gestanden haben. Zur Abmarkung kann jeder Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn die Mitwirkung verlangen (§ 919 BGB).
Errichtung bzw. Wiederherstellung fester Grenzzeichen, die bislang gefehlt oder nicht richtig gestanden haben. Zur Abmarkung kann jeder Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn die Mitwirkung verlangen (§ 919 BGB).