Abnahme
Überprüfung von und Einverständnis zu Leistungen und Lieferungen; bei Mängeln Verweigerung der Abnahme; bei Bauten: amtliche Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde .
Überprüfung von und Einverständnis zu Leistungen und Lieferungen; bei Mängeln Verweigerung der Abnahme; bei Bauten: amtliche Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde .