Abruf
Klausel in Kaufverträgen, nach der der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist nach Kaufabschluss den Liefertermin bestimmt.
Auch: auf Abruf kaufen
Klausel in Kaufverträgen, nach der der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist nach Kaufabschluss den Liefertermin bestimmt.
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