Abschlussnormen
Bestimmungen in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, die das Zustandekommen neuer Arbeitsverhältnisse regeln. Nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung vom 25. 8. 1969 haben tarifliche Abschlussnormen normative Wirkung.
Bestimmungen in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, die das Zustandekommen neuer Arbeitsverhältnisse regeln. Nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung vom 25. 8. 1969 haben tarifliche Abschlussnormen normative Wirkung.