Abschöpfungen
in den Mitgliedstaaten der EU beim grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern auf bestimmte landwirtschaftliche Produkte erhobene Abgaben. Die Abschöpfungen dienen im Rahmen der EU-Marktordnungen für Getreide, Reis, Milcherzeugnisse, Zucker, Eier, Geflügel, Schweinefleisch u. a. Erzeugnisse der Abschirmung der innergemeinschaftlichen Preisstützungspolitik gegenüber dem Weltmarkt, indem sie als Einfuhr-Abschöpfungen wie ein flexibler Gleitzoll die Differenz zwischen dem (niedrigeren) Weltmarktpreis und dem (höheren) innergemeinschaftlichen Preis „abschöpfen“. So werden die Preise der importierten Produkte „heraufgeschleust“. Den Einfuhr-Abschöpfungen entsprechen bei Ausfuhren aus der EU Ausfuhrerstattungen . Ist der Weltmarktpreis höher als das innergemeinschaftliche Preisniveau, können umgekehrt bei Exporten Ausfuhr-Abschöpfungen erhoben und bei Importen Einfuhrerstattungen vorgenommen werden. Abschöpfungen sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung und fließen dem EU-Haushalt zu.