A

Absichtserklärung

Wahrig

Ab|sichts|er|klä|rung 〈f. 20〉 1 〈Rechtsw.〉 Erklärung mit zielgerichtetem Willen, straf– sowie zivilrechtlich von Belang bzw. Bedeutung, wird u. a. bei völkerrechtlichen Vereinbarungen genutzt 2 unverbindliche Erklärung über die eigenen Ziele u. Absichten ● anstelle fester Zusagen wurden auf dem Kongress lediglich unverbindliche ~en gegeben

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

← Alle Begriffe mit „A“Zum Lexikon →