Absichtserklärung

im Islam die Vorbedingung für die Gültigkeit religiöser Handlungen. Die Niyya („Absicht“) braucht nicht mündlich geäußert zu werden; die Gläubigen müssen sich z. B. vor dem Gebet bewusst machen, welches Gebet sie verrichten wollen.

Auch: Niyya