Abwehranspruch
Anspruch des Eigentümers gegen störende Einwirkungen auf und in sein Eigentum, z. B. durch Lärmbelästigung oder fliegende Gesteinssplitter.
Anspruch des Eigentümers gegen störende Einwirkungen auf und in sein Eigentum, z. B. durch Lärmbelästigung oder fliegende Gesteinssplitter.