A

ad libitum

Wahrig

ad li|bi|tum 〈Abk.: ad lib.〉 nach Belieben; Ggs obligat ● Ad–libitum–Besetzung 〈Mus.〉 Besetzung, bei der ein Instrument nach Belieben benutzt od. weggelassen werden kann [lat.]

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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