Lexikon
Adjudikation
Völkerrecht
die Zuerkennung von Gebieten durch Entscheidungen internationaler Gerichte, Schiedsgerichte, Vergleichskommissionen u. a., als Abschluss eines streitigen Verfahrens. Dabei kann es sich um die territoriale Zugehörigkeit aufgrund der bestehenden Rechtslage handeln (feststellendes Urteil) oder um eine dem Entscheidungsorgan überlassene Ermessensregelung (gestaltendes Urteil).
Unter Adjudikation im weiteren Sinn versteht man die territoriale Neuordnung durch die großen Friedensschlüsse und Konferenzen: Wiener Kongress 1815, Berliner Kongress 1878, Pariser Verträge 1919, Friedensverträge von 1947.
Wissenschaft
Kleine Kannibalen im Kosmos
Ein Kugelsternhaufen ist Kronzeuge für die Gefräßigkeit von Zwerggalaxien: Sie wachsen, indem sie Artgenossen verschlingen. von THORSTEN DAMBECK Auf einer Reise gen Süden kann man auch am Himmel auf Unbekanntes stoßen. Denn dort steigen Gestirne über den Horizont, die von der Nordhalbkugel aus nicht sichtbar sind. So entdeckten...
Wissenschaft
Elektronische Haut mit Magnetsinn
VR-Spiele durch kleine Fingerbewegungen steuern, Displays berührungslos bedienen oder Magnetfelder detektieren: Ein Forschungsteam hat eine neuartige “elektronische Haut” entwickelt, die genau dies ermöglicht. Das hauchfeine Material reagiert schon auf feinste Veränderungen des lokalen Magnetfelds mit Änderungen des elektrischen...