Aggregati ọ n

Zusammenfassung von einzelwirtschaftlichen (mikroökonomischen) Größen zu Global-(Makro-)Größen (Aggregate) : Alle – für eine theoretische Analyse interessanten – im Allgemeinrecht unterschiedlich beschaffenen und ausgestatteten Unternehmen (private und öffentliche Haushalte, Volkswirtschaften) werden einheitlich und damit von den jeweiligen Besonderheiten absehend den Sektoren Unternehmen, Haushalte, Staat und Ausland zugeordnet. Auf diesem Wege soll die Vielfalt möglicher Verhaltensweisen auf eine vereinfachte typische Grundaussage z. B. über Produktions-, Investitions-, Konsum-, Export- und Importverhalten reduziert werden. Preise, Zinsen u. a. werden als Mittelwerte und Güterströme in Geldbeträgen ausgedrückt. Die Auflösung solcher Aggregate in Teilelemente nennt man Desaggregation .