akad ẹ mische Freiheit
besondere Rechte der Hochschullehrer und -studenten; sie betreffen speziell die Lehr- und Lernfreiheit, die akademische Freizügigkeit (d. h. das Recht, die Hochschule zu wechseln) und die akademische Gerichtsbarkeit; z. Z. wegen Überfüllung der Hochschulen erheblich eingeschränkt.