Akk ọ rdvertrag

Arbeitsvertrag, bei dem der Lohn nicht nach der Zeit ( Zeitlohn ), sondern nach dem Arbeitsergebnis bestimmt wird ( Akkordlohn ). Akkordarbeit ist für Jugendliche gesetzlich verboten (§ 23 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Einführung und Regelung von Akkordlöhnen unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.