Akten
geordnete Sammlung von Schriftstücken, jeweils zu einem bestimmten Geschehen oder einer Person; besonders bei Behörden und Gerichten, z. B. Prozess-, Vormundschafts-, Personalakten; Prozessakten können bei Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren von den Parteien eingesehen werden, bei Strafverfahren nur vom Verteidiger und vom Anwalt des Privatklägers. – Akten von Staat, Wirtschaft u. a. sind wichtige Quellen besonders der neueren Geschichte.