Aktienbuch
ein gemäß §§ 67 f. Aktiengesetz von einer AG zu führendes Buch, in das die auf Namen lautenden Aktien (Namensaktien) mit Angabe des Inhabers einzutragen sind. Die Übertragung von Namensaktien ist im Aktienbuch anzugeben.
ein gemäß §§ 67 f. Aktiengesetz von einer AG zu führendes Buch, in das die auf Namen lautenden Aktien (Namensaktien) mit Angabe des Inhabers einzutragen sind. Die Übertragung von Namensaktien ist im Aktienbuch anzugeben.