Allgemeine Rechtslehre

zunächst ein von J. Austin (* 1790, † 1859), einem Schüler J. Benthams , durch die Veröffentlichung der „Lectures on Jurisprudence“ 1861 posthum angeregtes Rechtsdenken, das seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die deutsche Rechtswissenschaft unter Verdrängung der Rechtsphilosophie zu beherrschen beginnt. Allgemeine Rechtslehre ist die Erforschung der Grundbegriffe des Rechts und der Rechtsordnung ( Rechtswissenschaft ) im Sinn eines Rechtspositivismus , der jede auf die Wirklichkeit bezogene Rechtswertbetrachtung unter Behauptung der Unbegründbarkeit aller Werturteile als unwissenschaftlich ablehnt. Begründer: Karl Bergbohm („Jurisprudenz und Rechtsphilosophie“ 1892); weitere Vertreter: E. R. Bierling , A. Merkel , K. Binding ; R. von Jhering übte großen Einfluss auf diese Strömung aus, die ihre Fortsetzung in der Begriffsjurisprudenz und vor allem in der „reinen Rechtslehre“ H. Kelsens fand.