Altern ạ t
die im Völkerrecht übliche Regelung, dass bei der Veröffentlichung von Verträgen, Erklärungen u. Ä. jeder Staat dem Text in seiner Sprache und der Unterschrift seines Vertreters den Vorrang gibt (links vor rechts, oben vor unten).
die im Völkerrecht übliche Regelung, dass bei der Veröffentlichung von Verträgen, Erklärungen u. Ä. jeder Staat dem Text in seiner Sprache und der Unterschrift seines Vertreters den Vorrang gibt (links vor rechts, oben vor unten).