Altsparergesetz
vom 1. 4. 1959 (mit späteren Änderungen), regelt die Entschädigung von Verlusten, die durch die Währungsreform am 21. 6. 1948 in der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind, durch einen Ausgleich zur Milderung der Härten.
vom 1. 4. 1959 (mit späteren Änderungen), regelt die Entschädigung von Verlusten, die durch die Währungsreform am 21. 6. 1948 in der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind, durch einen Ausgleich zur Milderung der Härten.