Amt

fester, dauernder Aufgabenkreis. Private und öffentliche Ämter können hauptamtlich oder nebenamtlich (gegen Entgelt) oder ehrenamtlich (unentgeltlich) ausgeübt werden. Öffentliche Ämter umfassen Aufgaben der Staatsgewalt ; ehrenamtliche Ausübung ist als Laienbeteiligung an der Ausübung der Staatsgewalt, besonders im Strafprozess, bedeutsam ( Geschworene , Schöffen ).