Anderkonto
Treuhandkonto, das besonders Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer zugunsten von Dritten z. B. bei Vormundschaften oder Insolvenz bei Kreditinstituten unterhalten.
Treuhandkonto, das besonders Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer zugunsten von Dritten z. B. bei Vormundschaften oder Insolvenz bei Kreditinstituten unterhalten.