Ạ nerbenrecht
vom allgemeinen Erbrecht abweichende Form der gesetzlichen Erbfolge im bäuerlichen Grundbesitz: Der Hof geht ungeteilt auf den Anerben über, dessen Geschwister nur eine Abfindung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Hofs erhalten. Das Anerbenrecht soll die Zersplitterung des Hofs verhindern.