Anfechtung
Geltendmachen der Berechtigung, die Vaterschaft eines Kindes anzufechten bei dessen Lebzeiten durch Anfechtungsklage , nach seinem Tod durch Antrag beim Familiengericht.
Geltendmachen der Berechtigung, die Vaterschaft eines Kindes anzufechten bei dessen Lebzeiten durch Anfechtungsklage , nach seinem Tod durch Antrag beim Familiengericht.