Anfechtungsklage
Klage vor dem ordentlichen Gericht, die darauf gerichtet ist, den Erben für erbunwürdig zu erklären. Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen zustatten kommt (§§ 2340 ff. BGB).
Klage vor dem ordentlichen Gericht, die darauf gerichtet ist, den Erben für erbunwürdig zu erklären. Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen zustatten kommt (§§ 2340 ff. BGB).