Anlagen

nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Betriebsstätten und andere ortsfeste Einrichtungen, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge oder andere ortveränderliche technische Einrichtungen sowie Grundstücke, auf denen mit Emissionen verbundene Arbeiten durchgeführt oder Stoffe gelagert bzw. abgelagert werden.