Anlernberuf

überholte Bezeichnung für eine berufliche Tätigkeit, die einer kurzen geregelten Ausbildung unterliegt (im Gegensatz zum Lehrberuf ); heute gibt es nur anerkannte Ausbildungsberufe ( Berufsbildungsgesetz in der Fassung vom 23. 3. 2005). Außerhalb der Berufsausbildung, wie sie vom Gesetz definiert ist, wird aber in der Praxis das sog. kurzfristige Anlernen für bestimmte Tätigkeiten weitergeführt.