Anliegerbeitrag

die Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers wegen des Ausbaus von Straßen, an die sein Grundstück grenzt. Für die erstmalige Herstellung von Verkehrsanlagen wird ein einmaliger Erschließungsbeitrag gefordert. Der Anliegerbeitrag wird mit der Wertsteigerung des Grundstücks begründet.