Anrechnungszeiten

in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeitabschnitte, in denen keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Schwangerschaft), die aber unter bestimmten Voraussetzungen bei der Rentenberechnung als beitragslose Zeit angerechnet werden konnte; mit dem Rentenreformgesetz 1992 von Ausfallzeiten in Anrechnungszeiten umbenannt. Beitragszeiten .