Anspruch
das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Es gibt schuldrechtliche Ansprüche ( Forderungen ), z. B. aus einem Kaufvertrag, und dingliche Ansprüche, z. B. aus dem Eigentum, auf Herausgabe einer Sache.
das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Es gibt schuldrechtliche Ansprüche ( Forderungen ), z. B. aus einem Kaufvertrag, und dingliche Ansprüche, z. B. aus dem Eigentum, auf Herausgabe einer Sache.