Antikomint ẹ rnpakt

am 25. 11. 1936 zwischen Deutschland und Japan geschlossener Pakt gegen „die Zersetzung und Vergewaltigung der bestehenden Staaten“ durch die Kommunistische Internationale ( Komintern ): gegenseitige Unterrichtung über die Komintern-Tätigkeit, Beratung und Durchführung der gemeinsamen Abwehr und Einladung weiterer „bedrohter“ Staaten zum Beitritt. Fünf geheime Anlagen legten die Geheimhaltung und die Bereiche fest, in denen jeder Staat weiterhin eine selbständige Außenpolitik gegenüber der UdSSR betreiben konnte ( deutsch-sowjetischer Vertrag ). Dem Pakt traten bei: Italien (6. 11. 1937), Mandschukuo, Ungarn (24. 2. 1939), Spanien (27. 3. 1939), Bulgarien, Kroatien, Finnland, Dänemark (unter politischem und militärischem Druck), Nanking-China, Rumänien und die Slowakei (25. 11. 1941).