Antragsdelikt
Straftat, die die Staatsanwaltschaft nicht von Amts wegen, sondern nur auf einen Strafantrag des Verletzten hin verfolgt (z. B. Hausfriedensbruch).
Straftat, die die Staatsanwaltschaft nicht von Amts wegen, sondern nur auf einen Strafantrag des Verletzten hin verfolgt (z. B. Hausfriedensbruch).