Antragsveranlagung

bis 1991 Lohnsteuer-Jahresausgleich , steuertechnisches Verfahren zum Ausgleich zu viel einbehaltener Lohnsteuer durch das Finanzamt; stellt den Lohnsteuerpflichtigen hinsichtlich des Steuerausgleichsverfahrens dem zur Einkommensteuer Veranlagten gleich; kann innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres gewählt werden; bei unvermuteter Steuernachzahlung kann der Antrag zurückgezogen werden.