Apost ọ lischer Administr ạ tor

1. vom Papst bei Behinderung des Bischofs eingesetzter Verwalter eines Bistums. – 2. Leiter einer Apostolischen Administratur, der apostolische Verwalter eines Bistums oder des Teilgebiets eines Bistums. Er hat die Rechtsstellung eines Bischofs.