Arbeitnehmererfindung
Erfindung, die ein Arbeitnehmer, auch Beamter oder Soldat, im Zusammenhang mit seiner Dienstausübung oder seiner Betriebskenntnis macht (Diensterfindung) und die durch Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden kann. Maßgeblich ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. 7. 1957.
In Österreich sichert das Patentgesetz von 1970 den Anspruch auf Patenterteilung für die Arbeitnehmererfindung.