Arbeitnehmerverbände
Gewerkschaften für Arbeiter und Angestellte, die als Sozialpartner, Verhandlungs- und Vertragspartner der Arbeitgeberverbände die Interessen der in ihr organisierten lohn- und gehaltsabhängigen Arbeitnehmer vertreten. Dabei stehen ihnen zur Durchsetzung ihrer Ziele rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich garantierte Formen politischer Mittel zur Verfügung, u. a. Versammlungs-, Vereins- und Koalitionsfreiheit oder Streik.