Arbeitsdirektor
das vom Vertrauen der Arbeitnehmer getragene gleichberechtigte Vorstandsmitglied in allen Gesellschaften der Kohle-, Eisen- und Stahlindustrie. Aufgrund des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. 5. 1976 wird auch in bestimmten Großunternehmen (AG, GmbH und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften mit mehr als 2000 Arbeitnehmern) ein Arbeitsdirektor bestellt.