Arbeitsmarkt
Markt für den Produktionsfaktor Arbeit . Die Arbeitsmarktlage ist allgemein gekennzeichnet durch das Verhältnis von Arbeitsuchenden und nicht besetzten Arbeitsplätzen. Der deutsche Arbeitsmarkt wird bestimmt durch die Normen des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit, freie Arbeits- und Berufswahl, Freizügigkeit), die Arbeits- und Sozialgesetzgebung und durch die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (Aushandeln der Tariflöhne und -gehälter durch die Tarifpartner ; dazu gehören außerdem die Körperschaften öffentlichen Rechts, die Länder und der Bund). Aber auch durch normsetzende öffentlich-rechtliche bzw. unabhängige Institutionen wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Berufsverbände wird die Struktur des Arbeitsmarktes geprägt. Die Allokation der Arbeit (Mobilität) hängt im Wesentlichen ab vom Lohn (Einkommen), sozialen Faktoren und den rechtlich-institutionellen Rahmenbedingungen.