Arbeitspflicht
Verpflichtung zur Arbeitsleistung; folgt für den Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeit entsprechend den Weisungen des Arbeitgebers zu verrichten, die allerdings nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen stehen dürfen. Unter Arbeitspflicht wird auch eine Verpflichtung gegenüber dem Staat verstanden (z. T. gleichbedeutend mit Arbeitsdienstpflicht ); Dienstverpflichtung .