Arbeitsverwaltung

der Gesamtbereich der staatlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des sozialen Rechts, der Sozialhilfe, des Arbeitsrechts, vor allem des Tarifvertragsrechts, des Arbeitsschutzrechts, des Schlichtungsrechts, des Siedlungswesens; im engeren Sinne durchgeführt von den Arbeitsinstitutionen: den Agenturen für Arbeit, den Regionaldirektionen für Arbeit und der Bundesagentur für Arbeit.