Argentinien
Nach der am 24. 8. 1994 in Kraft getretenen Verfassung (Revision der Verfassung von 1853) ist Argentinien eine präsidiale Republik. Der Staatspräsident ist gleichzeitig Staatsoberhaupt und Regierungschef. Er wird für eine Amtszeit von vier Jahren direkt vom Volk gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Legislative liegt beim Kongress, der aus zwei Kammern (Senat mit 72 Mitgliedern und Abgeordnetenhaus mit 257 Mitgliedern) besteht. Alle zwei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder des Abgeordnetenhauses für vier Jahre neu gewählt. Der Senat wird alle zwei Jahre zu einem Drittel für eine Sechsjahresperiode erneuert. Wichtige Parteien sind die Peronisten (Partido Justicialista, PJ) sowie die liberale Bürgerunion (Unión Cívica Radical, UCR). Argentinien verfügt über eine zweistufige Bundesgerichtsbarkeit, der Oberste Gerichtshof ist gleichzeitig Verfassungsgericht.