Lexikon

Arzt

Heilbehandler und Sachverständiger auf dem Gebiet des Gesundheitswesens mit staatlicher Approbation (Bestallung) nach abgeschlossenem Hochschulstudium. Die Tätigkeit als praktischer Arzt kann er erst ausüben, wenn er sich „niedergelassen“ hat. Zur Ausübung der Tätigkeit bei den gesetzlichen Krankenkassen benötigt er die Zulassung als Kassenarzt. Die Niederlassung ist entweder als praktischer Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin) oder als Facharzt möglich. Der Arzt unterliegt in seiner Tätigkeit der Schweigepflicht. Es gibt Ärzte, die ausschließlich oder daneben öffentlich-rechtliche Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens wahrnehmen, z. B. die Amtsärzte, die eine besondere Staatsprüfung ablegen müssen, aber auch die Vertrauensärzte der Versicherungskörperschaften. Die Grundsätze des ärztlichen Berufs sind in der Neufassung der Bundesärzteordnung vom 16. 4. 1987 geregelt. Daneben ist das Recht des Arztes in der Bestallungsordnung für Ärzte, der Approbationsordnung für Ärzte und der Gebührenordnung für Ärzte zusammengefasst. Für den Kranken gilt die freie Arztwahl, für den Kassenpatienten mit der Einschränkung, dass er nur unter den Kassenärzten wählen darf.
Wissenschaft

Wie Testosteron bei Hähnen wirkt

Das Geschlechtshormon Testosteron hat im Körper vielfältige Auswirkungen. Eine Studie zeigt nun, wie es die sexuelle Entwicklung von Vögeln prägt. Dazu züchteten Forschende Hühner ohne den Androgenrezeptor, der üblicherweise die Wirkung von Testosteron vermittelt. Fehlte der Rezeptor, waren Tiere beider Geschlechter unfruchtbar....

Organismen, Enzyme
Wissenschaft

Kleine Helden ganz groß

Enzyme, Bakterien, Hefen und Pilze beflügeln die industrielle Produktion. Denn mit der weißen Biotechnologie lassen sich Ressourcen schonen. von RAINER KURLEMANN Viele Wirtschaftsexperten erwarten eine große Zukunft für Enzyme, Bakterien, Hefen und Pilze. Sie bezeichnen die Organismen als die stillen Helden moderner Fabriken....

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