Assoziat ị vgesetz
Grundgesetz der Arithmetik, nach dem man sowohl Summanden als auch Faktoren in beliebiger Reihenfolge zusammenfassen (assoziieren) kann, ohne das Ergebnis zu verändern. So ist z. B.
a + ( b + c ) = ( a + b ) + c ; a · ( b · c ) = ( a · b ) · c .
Auch: Verbindungsgesetz, ; Gesetz der Anordnung