Aufbauschule

Sonderform der deutschen und österreichischen höheren Schule; in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Hamburger Abkommen von 1964 in Aufbaugymnasien , die Realschüler in 3 Jahren zur Hochschulreife führen, und Aufbaurealschulen , die Hauptschüler zur mittleren Reife führen, umgewandelt.