Aufenthaltserlaubnis
die behördliche Erlaubnis zum Aufenthalt in einem bestimmten Gebiet; wird in Deutschland als befristeter Aufenthaltstitel für die im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecke erteilt (z. B. Ausbildung, Erwerbstätigkeit, aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen).