Auffanggesellschaft
Gesellschaft, die bei Insolvenz eines Unternehmens den Geschäftsbetrieb fortführt; wird oft von dessen Gläubigern oder von Vertretern der Gläubigerbanken gegründet und hat zum Ziel, den Schaden zu begrenzen.
Gesellschaft, die bei Insolvenz eines Unternehmens den Geschäftsbetrieb fortführt; wird oft von dessen Gläubigern oder von Vertretern der Gläubigerbanken gegründet und hat zum Ziel, den Schaden zu begrenzen.