Auflauf
Menschenansammlung auf öffentlichen Straßen oder Plätzen. Wer sich trotz dreimaliger Aufforderung durch einen zuständigen Beamten nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Menschenansammlung auf öffentlichen Straßen oder Plätzen. Wer sich trotz dreimaliger Aufforderung durch einen zuständigen Beamten nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.