Lexikon

Aufsichtsratsteuer

eine Gliedsteuer zur Einkommensteuer, nach dem Einkommensteuergesetz erhobene Steuer auf Aufsichtsratsvergütungen (feste Beträge, Tagegelder oder Gewinnanteile [Tantieme]); für unbeschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder 1957 abgeschafft; für beschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder beträgt die Aufsichtsratsteuer 30 % der Aufsichtsratsvergütung.
Ein Embryoid am 8. Tag. ©M. Zernicka-Goetz
Wissenschaft

»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«

Welcher Schutz sollte Embryoiden – stammzellbasierten Embryonen – zukommen? Die Bioethikerin Hannah Schickl über Standpunkte in der Forschung.

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Batterie, Flugzeug
Wissenschaft

Flug in die Zukunft

Der Luftverkehr gilt als sehr schädlich für das Klima. Doch es gibt vielversprechende Konzepte, um das zu ändern. von HARTMUT NETZ In Norwegen beginnt bald eine neue Ära das Fliegens – wenn auch zunächst nur in einem recht bescheidenen Maßstab. In vier Jahren soll in dem skandinavischen Land das erste vollelektrische...

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