Lexikon

Aufsichtsratsteuer

eine Gliedsteuer zur Einkommensteuer, nach dem Einkommensteuergesetz erhobene Steuer auf Aufsichtsratsvergütungen (feste Beträge, Tagegelder oder Gewinnanteile [Tantieme]); für unbeschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder 1957 abgeschafft; für beschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder beträgt die Aufsichtsratsteuer 30 % der Aufsichtsratsvergütung.
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Wissenschaft

Auch die Gegenseite profitiert

Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...

Arche, Eis
Wissenschaft

Eine Arche im ewigen Eis

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