Lexikon
Aufsichtsratsteuer
eine Gliedsteuer zur Einkommensteuer, nach dem Einkommensteuergesetz erhobene Steuer auf Aufsichtsratsvergütungen (feste Beträge, Tagegelder oder Gewinnanteile [Tantieme]); für unbeschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder 1957 abgeschafft; für beschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder beträgt die Aufsichtsratsteuer 30 % der Aufsichtsratsvergütung.
Wissenschaft
Auch die Gegenseite profitiert
Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...
Wissenschaft
Eine Arche im ewigen Eis
Damit die Ernährung der Weltbevölkerung trotz Klimawandel sichergestellt ist, werden im Saatgut-Tresor auf Spitzbergen Samen diverser Nutzpflanzenarten eingelagert. von DANIELA WAKONIGG Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen...