Auftrag
Die im öffentlichen Recht gebräuchliche Zeichnung „i. A.“ (im Auftrag) kennzeichnet die zuständigkeitsgemäße Wahrnehmung von Dienstgeschäften im Rahmen einer monokratisch organisierten Dienststelle.
Die im öffentlichen Recht gebräuchliche Zeichnung „i. A.“ (im Auftrag) kennzeichnet die zuständigkeitsgemäße Wahrnehmung von Dienstgeschäften im Rahmen einer monokratisch organisierten Dienststelle.