A

Augenschein

Wahrig

Au|gen|schein 〈m.; –s; unz.〉 1 äußerer Anschein 2 〈a. Rechtsw.〉 Prüfung durch (eigene) Besichtigung ● wie der ~ lehrt, verhält es sich folgendermaßen; der ~ trügt in diesem Falle; sich durch ~ selbst von etwas überzeugen; etwas in ~ nehmen durch eigene Besichtigung prüfen; nach dem ~ urteilen

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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