Ausbildungsvertrag
zwischen dem für einen anerkannten gewerblichen oder kaufmännischen Beruf Auszubildenden und dem Ausbildenden geschlossener, vor Beginn der Ausbildung schriftlich niederzulegender Vertrag (im handwerklichen Bereich: Lehrvertrag ). Der Ausbildungsvertrag muss u. a. Angaben enthalten über: Art, Gliederung und Ziel der Berufsausbildung, Dauer der Ausbildung, der täglichen Arbeitszeit und des Urlaubs, Höhe der Vergütung und Kündigungsvoraussetzungen.