Auschwitz-Prozesse

mehrere Strafprozesse gegen Angehörige der Lagermannschaft des NS-Vernichtungslagers Auschwitz. Der erste Prozess, maßgeblich vom hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer vorbereitet, fand 1963 – 1965 in Frankfurt a. M. statt. Dabei erhielten sechs von ursprünglich 22 Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafen. Gegen 11 weitere Angeklagte wurden Haftstrafen von unterschiedlicher Dauer verhängt. Durch den Prozess, der auf großes öffentliches Interesse im In- und Ausland stieß, wurden wichtige Erkenntnisse über die Struktur der nationalsozialistischen Vernichtungslager vermittelt. Gleichzeitig erhielten die Erforschung der NS-Vergangenheit sowie die Diskussionen über eine adäquate Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts neue Impulse. In Frankfurt fanden noch weitere Auschwitz-Prozesse statt, das letzte Verfahren endete 1981. Auch an anderen Orten wurden gegen das Lagerpersonal von Auschwitz Prozesse durchgeführt, so 1947 in Krakau.